Kosten

Rund-um-die-Uhr-Betreuung ab 70 € pro Tag

Der Preis für die 24-Stunden-Betreuung setzt sich aus der Qualifikation und den Deutschkenntnissen der Betreuungsperson sowie dem Aufgabenumfang und Betreuungsbedarf zusammen. Lassen Sie sich von uns beraten – gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

24h Betreuung

Die Pflegeperson lebt mit der pflegebedürftigen Person zusammen. Dadurch ist der Betreuer im Notfall auch nachts vor Ort.

Qualifikation

Die Kompetenzen der Pflegekräfte sind unterschiedlich. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl einer Person, die Ihren Bedürfnissen entspricht.

Organisation

Ein erfahrener Mitarbeiter übernimmt alle Prozesse rund um die Vermittlung und Koordination von Pflegekräften.

A1-Zertifikat

Unsere Betreuerinnen und Betreuer verfügen über eine Entsendebescheinigung A1, als Hauptnachweis der Sozialversicherung in ihrem Heimatland.

Kosten

Geringe Sprachkenntnisse

Ab 2300€ 1220€ / Monat
$ 2200 / Yearly
  •  Pflegekraft mit kaum Deutschkenntnissen
  • Sozial- und krankenversichert
  • Ersatz bei Ausfall einer Pflegekraft
  • Rechtskonforme Vertragsgestaltung
  • 24-Stunden Notfallhotline

Kommunikative Sprachkenntnisse

Ab 2500€ 1420€ / Monat
  •  Pflegekraft mit kommunikativem Deutsch 
  • Sozial- und krankenversichert
  • Ersatz bei Ausfall einer Pflegekraft
  • Rechtskonforme Vertragsgestaltung
  • 24-Stunden Notfallhotline
Popular

Gute Sprachkenntnisse

Ab 2700€ 1620€ / Monat
  •  Pflegekraft mit erweiterten Deutschkenntnissen
  • Sozial- und krankenversichert
  • Ersatz bei Ausfall einer Pflegekraft
  • Rechtskonforme Vertragsgestaltung
  • 24-Stunden Notfallhotline

Beispielrechnung: Kosten einer 24-Stunden Pflege mit Pflegegrad 3

1.420,50 € / kosten zusammen stellung
1300 / Yearly
  • Mtl. Kosten für 24-Stunden Pflege mit mittleren Deutschkenntnissen                           2500 €
  • Pflegegeld für Pflegegrad 3                                                                                                              – 545,00 €
  • Verhinderungspflegegeld (bis zu 2.418 €/Jahr)                                                                       – 201,50 €
  • Steuerförderung bis zu 4.000 €/Jahr                                                                                          – 333,00 €
Pflegegeld

Pflegegeld steht Personen zu, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen selbstständig betreuen. Pflegegeld kann mit Leistungen zur ambulanten Pflege kombiniert werden.

Pflegegeld für häusliche Pflege (§ 37 SGB XI)

  • Pflegegrad 1
    Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 0 € monatlich*
  • Pflegegrad 2
    Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 316 € monatlich
  • Pflegegrad 3
    Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 545 € monatlich
  • Pflegegrad 4
    Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 728 € monatlich
  • Pflegegrad 5
    Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 901 € monatlich

* In der Pflegestufe 1 haben Pflegebedürftige keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegegeld. Es besteht jedoch Anspruch auf eine monatliche Erstattung von 125 € für Pflege- und Betreuungsleistungen.

Unabhängig vom zuerkannten Pflegegrad kann der Antragsteller eine Förderung von bis zu 40 Euro pro Monat erhalten. Es ist ein nachgewiesener Bedarf an zusätzlichen Pflegehilfsmitteln erforderlich. Die Kofinanzierung wird individuell berechnet.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)

Pflegegrad 1-5 40 € monatlich

Jährlich sind 20 % der angefallenen Gesamtkosten (maximal 4.000 Euro pro Jahr) steuerlich absetzbar. Dies entspricht etwa 333 € pro Monat.

Dabei handelt es sich um einen Zuschuss bis zu einem jährlichen Betrag von 1.612 Euro, der für Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von mindestens 2 vorgesehen ist, die von Angehörigen gepflegt werden. Eine Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ist möglich. Insgesamt können Sie von der Pflegekasse bis zu 2.419 Euro pro Jahr zurückerhalten. Voraussetzung ist, wie auch in anderen Fällen, dass ein Angehöriger länger als 6 Monate gepflegt wurde.

Sind zur Verbesserung des Wohnraums der pflegebedürftigen Person Veränderungen erforderlich, können Sie einen Zuschuss der Pflegekasse beantragen. Dabei handelt es sich um Mittel für Renovierungsarbeiten, die Anpassung der Räumlichkeiten an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und andere Erleichterungen, die den Komfort der pflegebedürftigen Person erhöhen.

Es werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 4.000 Euro vergeben. Die Pflegekasse erstellt einen Kostenvoranschlag, der zusammen mit dem Finanzierungsantrag einzureichen ist. Bei Bedarf kann auch die Krankenkasse beteiligt werden.

Sind aufgrund einer Änderung der Pflegestufe weitere Anpassungen des Wohnraums erforderlich, handelt es sich um eine neue Maßnahme im Sinne des § 40 Abs. 4 SGB XI, d. h. es muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Kosten und Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung

Die Suche nach vertrauenswürdigen Pflegekräften, die Ihre Bedürfnisse erfüllen können, ist unsere Priorität. Daher sind wir der Meinung, dass alle Aspekte, auch die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung, offen dargestellt und diskutiert werden sollten. Wir laden Sie ein, sich mit Informationen zu Finanzierung und Kosten der 24-Stunden-Betreuung vertraut zu machen.

Pflegegeld – je nach Pflegestufe

Um die Kosten für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu decken, können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verschiedene soziale Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen. Die häufigste Leistung zur Finanzierung der Pflegekosten ist das Pflegegeld. Ihre Höhe richtet sich streng nach dem Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person.

Die Pflegestufe wird von der Krankenkasse festgelegt. Unabhängige Sachverständige erstellen ein Gutachten über den Gesundheitszustand der bedürftigen Person und die örtlichen Gegebenheiten. Für die Gesamtbewertung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Pflegegrad wird anhand der körperlichen und psychischen Einschränkungen der Betroffenen entwickelt. Auf diese Weise werden kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie der Grad an Mobilität und Selbstfürsorge erfasst. Die Einstufung erfolgt nach einem Punktesystem – je mehr Punkte vergeben werden, desto höher die Einstufung. Personen mit nahezu uneingeschränkter Selbstständigkeit erhalten die Kategorie 1, Personen mit massiven Einschränkungen hinsichtlich der Selbstständigkeit die Kategorie 5.

Vor der Antragstellung ist die konkrete Pflegestufe festzulegen, da die Höhe des zu berücksichtigenden Zuschusses direkt von der Pflegestufe abhängt. Je nach Pflegestufe werden die Lebenshaltungskosten und die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person berechnet. Zusammenfassend gilt also: je höher die Einstufung, desto höher der Zuschuss zur Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung.

Vorsorgegeld

Das Vorsorgegeld dient der Entlastung von Menschen, die ihre Angehörigen alleine pflegen. Sich um eine andere Person zu kümmern, ist eine große körperliche und oft auch emotionale Anstrengung. Bei der täglichen Pflege bedürftiger Angehöriger ist es oft schwierig, andere familiäre Verpflichtungen, Beruf oder Urlaub unter einen Hut zu bringen. Ein Angehöriger ist berechtigt, zu diesem Zweck externe Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wofür er eine Vorsorgeleistung beziehen kann. Auch die ambulante Pflege kann ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung der Kosten einer 24-Stunden-Betreuung sein. Um Anspruch auf Vorsorgegeld zu haben, müssen Sie Ihren Angehörigen länger als 6 Monate zu Hause gepflegt haben. Das Vorsorgegeld ist auf einen jährlichen Kostensatz von bis zu 1.612 Euro begrenzt.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist eine ähnliche Leistung, die zur Entlastung von Angehörigen erbracht wird. Voraussetzung ist allerdings, dass die Betreuung in dieser Zeit in eine stationäre Einrichtung verlegt wird. Wichtig ist, dass die Hälfte des Jahresbetrages für die Kurzzeitpflege, ebenfalls 1.612 Euro, für die Verhinderungspflege ausgegeben werden kann. In der Praxis bedeutet dies, dass die Hälfte des Kurzarbeitergeldes zum Pflegegeld hinzugerechnet wird. Die Gesamtsumme der jährlichen Freibeträge beträgt 2.418 €.

Steuererleichterungen

Die Kosten einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung  können zum Teil auch mithilfe der zu Abgabenermäßigungen finanziert werden. Jährlich können Sie finanzielle Aufwendungen bis maximal 4.000 € von der Einkommenssteuer absetzen. Unter finanziellen Aufwendungen sind in dem Fall haushaltliche Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen enthalten. 

Pflegehilfe

Ab Pflegestufe 1 können Sie auch Pflegehilfe beantragen. Anträge werden von den Pflegekassen entgegengenommen. Die Höhe des zuerkannten Zuschusses hängt, wie bei anderen Fördermöglichkeiten auch, vom Einzelfall ab.

Voraussetzung für den Bezug der Leistung ist der Nachweis, dass zusätzliche Hilfen zur Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen erforderlich sind. So können Sie monatlich bis zu 40 Euro erhalten, die für Pflegehilfsmittel ausgegeben werden sollten.

Ein Beispiel für die Berechnung der Kofinanzierung

Geht man von der Anerkennung des Pflegegeldes für die Pflegestufe 3 (545,00 €), dem Vorsorgegeld von 201,50 € monatlich und der Abgabenermäßigung von umgerechnet 333,00 € monatlich aus, hätten Sie in diesem Beispiel bereits 1.079,50 € gefördert.

Beispielsweise können Sie für eine 24/7-Betreuung für jemanden mit mittleren Deutschkenntnissen rund 2.088 € veranschlagen. Durch den Bezug der oben beschriebenen Leistungen blieben nur noch 1.008,50 Euro übrig, was deutlich unter den Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim liegt.

Haben Sie noch Fragen?

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne. Unsere Infozentren stehen zu Ihrer Verfügung:

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Tel. +49 8954789027

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Neue Mainzer Straße 6-10 · 60311 Frankfurt a. M.

Ansprechpartner:  Herr Jacek Wypych  

Tel. +49 6936706008

Pariser Platz 6a · 10117 Berlin

Ansprechpartner:  Herr Jörg Hajer

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